Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Im Falle eines Erwerbes, hat der Käufer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder für die Vermittlung eines notariellen Kaufvertrages die Maklerprovision in Höhe von 3,48 % inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer aus dem Gesamtkaufpreis an Marco F. Hahn Immobilien zu entrichten.
2. Die Provision ist auch zu zahlen, wenn ein wirtschaftlich gleichartiges oder gleichwertiges Geschäft zustande kommt. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der schließlich vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt.
3. Die Provision ist fällig am Tage des rechtswirksamen Zustandekommens des notariellen Kaufvertrages.
4. Marco F. Hahn Immobilien darf als Makler für Verkäufer und Käufer entgeltlich tätig sein und das Objekt auch weiteren Interessenten nachweisen.
5. Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor eingeholt werden muss an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Kunde hiergegen und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die vertraglich vereinbarte Provision zu entrichten.
6. Alle Angaben zum Objekt beruhen auf Aussagen des Eigentümers oder Dritter. Da diese Angaben nur weitergegeben werden, kann für deren Richtigkeit keinerlei Haftung übernommen werden.
7. Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
8. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt drei Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist.
9. Zur Verwendung und Entgegennahme von Kundengeldern zur Ausführung des Auftrages sind wir, vorbehaltlich individueller Vereinbarungen, nicht ermächtigt.
9. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Lago Maggiore - Luganer See/Comer See - Umbrien/Toskana/Lazio
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